Hintergrund der Änderungen bezüglich familienrelevante Steuerabzüge ist einerseits die Anpassung an die Regelungen des Bundes betreffend der steuerlichen Entlastung von Familien und Kindern, die ab der Steuerperiode 2011 wirksam werden, andererseits die Beseitigung der Schlechterstellung von Einverdiener-Konkubinatspaaren gegenüber gleich situierten Ehepaaren.
Kinderabzug
Bisher wurde für minderjährige, erwerbsunfähige oder in beruflicher Ausbildung befindliche Kinder ein Abzug von CHF 6’800 pro Kind gewährt. Bei getrennt veranlagten Eltern wurde der Abzug bei demjenigen vorgenommen, der zur Hauptsache für den Unterhalt des Kindes aufkam. Bei minderjährigen Kindern musste der Abzugsberechtigte zudem die elterliche Sorge ausüben.
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